Geförderte Weiterbildung für Beschäftigte

Geförderte Weiterbildung für Beschäftigte

Nach § 82 SGB III beteiligt sich die Agentur für Arbeit an den Lehrgangskosten und am Arbeitsentgelt für die Zeit, in der Ihr Mitarbeiter lernt. Der Unterricht läuft live online, an festen Tagen neben dem Betrieb.

Zugang

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